Mit
unserem Pflegesatzrechner können Sie anhand der Auswahlkriterien
vorab den voraussichtlichen Pflegesatz / Pflegeentgelt ermitteln. Bitte beachten Sie,
dass die Berechnung ohne jegliche Gewähr erfolgt und dazu dient, Ihnen
eine erste Orientierung zu geben. Die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad erfolgt von der dafür zuständigen Stelle.
(Hinweis: Unsere Doppel- und Einzelzimmer haben den gleichen Preis) *Stand: 01.01. 2022
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* Zusätzlich zu entrichten ist eine pflegetägliche Ausbildungsumlage die
unsererseits an das Regierungspräsidium Gießen weitergeleitet wird.
Zur Ihrer Kenntnis: Der im Tagessatz enthaltene Pflegesatz, sowie der Ausbildungszuschlag werden bis zu
einem Betrag von maximal 1.774,00 Euro von der Pflegekasse übernommen, jedoch bis maximal 56 Tagen.
Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht in den Pflegegraden 2-5.
Die Leisungen der Pflegeklassen sind auf 1.774,00 Euro im Jahr begrenzt.
Eine Kombination mit der Verhinderungspflege ist möglich.
Im Pflegegrad 1 kann lediglich der Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro monatlich in Anspruch genommen werden.
Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt kann eine Kurzeitpflege notwendig sein.
Auch ohne festgestellten Pflegegrad kann ein Anspruch auf Leistung der Pflegeversicherung bestehen.
Voraussetzung ist eine medizinische Notwendigkeit. Die Leistung ist auf 1.774,00 Euro im Jahr beschränkt.
* Zusätzlich zu entrichten ist eine pflegetägliche Ausbildungsumlage die
unsererseits an das Regierungspräsidium Gießen weitergeleitet wird.
Zur Ihrer Kenntnis: Der im Tagessatz enthaltene Pflegesatz, sowie der Ausbildungszuschlag werden bis zu
einem Betrag von maximal 1.612,00 Euro von der Pflegekasse übernommen, jedoch bis maximal 56 Tagen.
Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht in den Pflegegraden 2-5.
Die Leisungen der Pflegeklassen sind auf 1.612,00 Euro im Jahr begrenzt.
Eine Kombination mit der Verhinderungspflege ist möglich.
Im Pflegegrad 1 kann lediglich der Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro monatlich in Anspruch genommen werden.
Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt kann eine Kurzeitpflege notwendig sein.
Auch ohne festgestellten Pflegegrad kann ein Anspruch auf Leistung der Pflegeversicherung bestehen.
Voraussetzung ist eine medizinische Notwendigkeit. Die Leistung ist auf 1.612,00 Euro im Jahr beschränkt.
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